#Wenn eine E-Bike-Registrierung erforderlich ist.
Für einige Elektrofahrräder ist die Registrierung von Elektrofahrrädern gesetzlich vorgeschrieben, für andere jedoch nicht. Denn die gemeinhin als „eBikes“ bezeichneten Fahrräder gelten rechtlich als Pedelecs, S-Pedelecs oder eBikes. Für ein Elektrofahrrad ist eine Registrierung mit Benutzererlaubnis und Versicherungskennzeichen erforderlich, wenn es sich um ein S-Pedelec handelt. Fahrer von Elektrofahrrädern benötigen hingegen keine Registrierung. Aber was sind die Unterschiede zwischen diesen Fahrrädern?
#Was ist ein Pedelec?
Power-eBike.
Wie viel Leistung kann ein eBike haben?
Neben der Zulassungspflicht und den Höchstgeschwindigkeiten ist auch die Motorleistung von Elektrofahrrädern, S-Pedelecs und E-Bikes klar geregelt: Bei Elektrofahrrädern darf der Motor eine maximale Leistung von 250 Watt haben. Die Motoren von S-Pedelecs sind mit 4.000 Watt deutlich leistungsstärker. eBikes mit Motorunterstützung bis 25 km/h erzeugen eine maximale Leistung von 500 Watt und eBikes bis 45 km/h eine maximale Leistung von 4.000 Watt.
#Was ist ein Speed-Pedelec?
Pflicht zum Abschluss einer Versicherung für Pedelec und S-Pedelec.
Wann besteht Versicherungspflicht für ein eBike?
Versicherungspflichtig sind alle Elektrofahrräder, die gesetzlich als E-Bikes gelten und sich ohne Treten nur mit dem Motor fortbewegen können. Für diese Fahrräder benötigen Sie eine Versicherungsplakette. Gleiches gilt für die S-Pedelecs, die eine Tretunterstützung bis 45 km/h bieten. Für Elektrofahrräder besteht hingegen keine Versicherungspflicht. Verbraucherschützer empfehlen jedoch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, um im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein.